Steueramt / SVA

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Einige Angaben zu den Steueranlagen der Gemeinde Niederwil
Steuerfuss / Steuerfüsse gültig für das Jahr 2009/2010:
  2009 2010
Gemeindesteuer

103%

99 %
Kirchensteuer röm.-kath. 21 % 20 %
Kirchensteuer ev.-ref. 18 % 18 %
Kirchensteuer chr.-kath. 20 % 20 %
 
Steuererklärungen 2009
Per 01.01.2001 ist das neue Steuergesetz in Kraft getreten. Damit verbunden erfolgte die Umstellung auf die einjährige Gegenwartsbemessung. Per 31.12.2009 waren in der Gemeinde Niederwil rund 70% der Steuerpflichtigen für das Jahr 2008 definitiv veranlagt. Die restlichen Pflichtigen werden die Veranlagungen im Laufe des Frühjahres 2010 erhalten.

In der ersten Februarhälfte 2010 erhalten alle per 31.12.2009 in Niederwil wohnhaften Steuerpflichtigen eine Steuererklärung für das Jahr 2009 zugestellt. Diese ist normalerweise per 31.03.2010 einzureichen. Fristverlängerungen bitte wir Sie uns frühzeitig bekannt zu geben. Die definitiven Veranlagungen für das Jahr 2009 werden wir Ihnen im Laufe des Jahres 2010 zustellen soweit dies möglich ist. Die Bearbeitung erfolgt nach Eingangsdatum der Steuererklärungen. Aufgrund der steuersystembedingten Vorgaben kann es bei der definitiven Steuerveranlagung zu Steuerrückerstattungen oder Steuernachzahlungen für das Jahr 2009 führen. Die provisorischen Steuerrechnungen für das Jahr 2010 erhalten Sie ebenfalls im Februar 2010. Sofern diese in grösserem Masse von den effektiven Gegebenheiten abweichen, werden die provisorischen Rechnungen vom Gemeindesteueramt angepasst.
 
Easy-Tax 2009 – Steuererklärungssoftware für natürliche Personen
Auch in diesem Jahr stellt das Kantonale Steueramt wiederum eine Steuererklärungssoftware zum Ausfüllen der Steuererklärung für private Personen bereit. Neu erhalten diejenigen Personen automatisch eine CD zugestellt, welche bereits die Steuererklärung 2007 und 2008 mit Easy-Tax erstellt haben. Der Ausdruck ist zusammen mit dem Steuererklärungsbogen einzureichen. Für diejenigen Personen, welche bis jetzt noch nicht Easy-Tax genutzt haben, kann weiterhin die CD-ROM gratis beim Gemeindesteueramt (s. Onlineschalter) bezogen werden. Es besteht auch die Möglichkeit, die Software direkt auf der Homepage des Kantonalen Steueramtes zu downloaden. Die Steuersoftware Easy-Tax 2009 wird ab Februar 2010 zur Verfügung stehen.

Im weiteren stehen Ihnen ein Steuerberechnungsprogramm, Merkblätter und viele andere Informationen auf der Homepage des Kantonalen Steueramtes bereit.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Für die angenehme Zusammenarbeit im Zusammenhang mit der Umstellung auf das neue Steuergesetz danken wir der Bevölkerung bestens.
Gemeindezweigstelle SVA
Logo ASVA
Die Gemeindezweigstelle SVA Niederwil steht Ihnen jederzeit zur Verfügung bei Fragen zu AHV, IV, EO, EL, HE usw., welche in Zusammenhang mit den obligatorischen Versicherungen der 1. Säule stehen. Die Aufgabe der Gemeindezweigstelle besteht darin, den Einwohnern Hilfestellung zu leisten bei Fragen und beim Ausfüllen der jeweiligen Formulare. Die Formulare können direkt bei der Gemeindezweigstelle oder Onlineschalter bezogen werden.
Die ausgefüllten Formulare sind immer an die Gemeindezweigstelle zurückzusenden.
Rentenberechnungen, Berechnungen über die Beiträge von nichterwerbstätigen Personen, Festlegung von Ergänzungsleistungen usw. werden von der Sozialversicherungsanstalt in Aarau vorgenommen. Bei Fragen steht Ihnen die SVA Aarau gerne zur Verfügung. Weitere Informationen können auch auf deren Homepage entnommen werden (www.sva-ag.ch).
Sozialversicherungsanstalt
des Kantons Aargau
Kyburgerstr. 15
Postfach
5001 Aarau
Tel. 062 836 81 81
Fax 062 836 81 99
Eingang ASVA
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag
08.00 – 12.00 Uhr / 13.00 – 16.30 Uhr
Donnerstag
08.00 – 12.00 Uhr / 13.00 – 17.30 Uhr
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Tel. 056 619 10 10 , Fax 056 619 10 11, gemeindeverwaltung@niederwil.ch