Gemeindehaus

Hochspannungsleitung Niederwil - Obfelden

Am 31. August 2016 hat der Bundesrat das Planungsgebiet für die neue 380 kV-Leitung von Niederwil nach Obfelden festgesetzt. Das Projekt sieht den Ausbau bzw. den Ersatz der bestehenden, rund 17 Kilometer langen 220 kV-Leitung zwischen dem Unterwerk Niederwil und dem Unterwerk Obfelden durch eine 380 kV-Leitung vor. Die projektierte Leitung ist Teil des Netzausbauprogrammes von Beznau bis Mettlen und sorgt dafür, auf regionaler Ebene die Energieversorgung der Verbraucherzentren in den Regionen Aargau West, Zürich Nord, linkes Zürichseeufer und Zug nachhaltig zu verbessern.

Swissgrid hat im Anschluss an dieses Festsetzung mögliche Planungskorridore innerhalb des Planungsgebietes für die verschiedenen Leitungstechnologien (Kabel, Freileitung) erarbeitet. Diese Vorschläge wurden im Rahmen einer vom Bundesamt für Energie (BFE) eingesetzten Begleitgruppe (mit Vertretern der Fachbehörden von Bund und Kanton sowie von Umweltorganisationen) diskutiert und für jede einzelne Technologie und Korridorvariante bezüglich der Auswirkungen auf Raum und Umwelt geprüft. Das BFE hat auf der Grundlage dieser Diskussionen eine Empfehlung für die Festsetzung eines Planungskorridors zu Handen des Bundesrates erarbeitet, die im Rahmen eines Anhörungs- und Mitwirkungsverfahrens in der Öffentlichkeit diskutiert werden soll.

Die Bevölkerung wird hiermit über die öffentliche Auflage des Entwurfs des Objektblatts 611 für einen Planungskorridor im Sachplan Übertragungsleitungen (SÜL) für das künftige Leitungsprojekt Niederwil – Obfelden (2 x 380 kV) informiert. Dieser Planungskorridor soll vom Bundesrat im Hinblick auf die Erarbeitung eines Ausführungsprojektes für eine Hochspannungsleitung zwischen den Unterwerken Niederwil und Obfelden festgesetzt werden. Alle Privatpersonen sowie alle Körperschaften des öffentlichen und des privaten Rechts können sich im Rahmen dieser Anhörung zum Entwurf dieser Anpassung des SÜL äussern.

Die Unterlagen können bei der Gemeindeverwaltung Niederwil vom 2. Dezember 2019 bis zum 29. Februar 2020 während den ordentlichen Büroöffnungszeiten eingesehen werden. Die Unterlagen sind auch online abrufbar.

Mitteilung vom
13.12.2019

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