Es besteht in Folge der anhaltenden Wärme und Trockenheit erhebliche Waldbrandgefahr (Stufe 3 von 5). Da sich die Wetterlage voraussichtlich nicht nachhaltig verändern wird, wird die Bevölkerung gebeten, folgende Vorsichtsmassnahmen einzuhalten:
- Keine brennenden Raucherwaren und Zundhölzer wegwerfen
- Bei starkem Wind wegen des gefährlichen Funkenflugs im Freien nicht feuern
- Im Wald nur in festen Feuerstellen feuern
- Feuer nie unbeaufsichtigt lassen
- Feuer immer vor Verlassen der Feuerstelle löschen und sich versichern, dass Feuer und Glut auch tatsächlich erloschen sind
- Kein Abbrennen von Schlagabraum im Wald
Im Weiteren wird auf das Merkblatt Verhalten bei Trockenheit Gefahrenstufe 3 vom 25. Juli 2019 verwiesen.
Für die Gemeinde Niederwil gelten keine ergänzenden Verhaltensanweisungen.
Mit einem absoluten Feuerverbot auf den 1. August ist vorerst nicht zu rechnen (Stufe 5). Für fliegendes Feuerwerk ist in jedem Fall ein Sicherheitsabstand von 200 Metern zum Waldrand einzuhalten. Höhenfeuer sollen einen Abstand von 50 Meter zum Waldrand berücksichtigen und es ist ein Sicherheitskonzept mit der Gemeinde abzustimmen.
Die Lage wird durch den kantonalen FĂĽhrungsstab am kommenden Montag, 29. Juli 2019 neu beurteilt. Gegebenenfalls wird die Gefahrenstufe angepasst.
Weitere Informationen:
Medienmitteilung Kanton Aargau
Aktuelle Waldbrandgefahr