Gemeindehaus

Aufgebung des Bewässerungsverbots ab 31. August 2018

Der massive Mangel an Regen hat dazu geführt, dass die Gemeinderäte Niederwil und Fischbach-Göslikon gemeinsam ein Bewässerungsverbot erlassen haben. Diese Massnahme hat zusammen mit einer massiven Einschränkung der landwirtschaftlichen Bewässerung verhindert, dass die gemeinsame Wasserversorgung nicht zusammenbrach. So konnte die Wasserversorgung über die ganze Zeit sichergestellt werden und es konnten die nötigen Reserven für eine allfällige Eskalation der Krisensituationen durch beispielsweise einen Gross- oder Flurbrand oder einen Wasserrohrbruch geschaffen werden.

Die Wetterlage hat sich in den letzten Tagen nun soweit entspannt, dass das allgemeine Bewässerungsverbot ab 31. August 2018 wieder aufgehoben werden kann. Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für das entgegengebrachte Verständnis und für das Befolgen der Anweisungen.

Mitteilung vom
27.08.2018

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