Gemeindehaus

Bauen ohne Baubewilligung

Die Bevölkerung wird darauf hingewiesen, dass das Erstellen von Bauten und Anlagen, wesentliche Umgestaltungen, Erweiterungen oder Zweckänderungen an Gebäuden, sowie deren Beseitigung einer Baubewilligung bedürfen. Wer Bauten oder Anlagen ohne Bewilligung oder unter Verletzung einer solchen erstellt, macht sich strafbar. Im Zweifelsfall erteilt die Bauverwaltung KIP Siedlungsplan AG Wohlen (056 618 30 10) gerne Auskunft, ob ein Bauvorhaben bewilligungspflichtig ist oder nicht.

Mitteilung vom
26.05.2020

Gemeindeverwaltung Niederwil AG

Hauptstrasse 4
5524 Niederwil AG

056 619 10 10 (Telefon)

gemeindeverwaltung@niederwil.ch

Lehrstellen

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Informationen

Für Termine ausserhalb der offiziellen Schalterstunden steht Ihnen die Gemeindeverwaltung nach Vereinbarung gerne zur Verfügung.

Sprechstunden mit dem Gemeindeammann sind direkt telefonisch mit diesem zu vereinbaren.