Auf Beginn des Schuljahres 2018/2019 trat das von der Einwohnergemeindeversammlung genehmigte Kinderbetreuungsreglement und das Elternbeitragsreglement in Kraft.
Das Gesetz bezweckt die Erleichterung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Förderung der Integration und Chancengerechtigkeit von Kindern. Die Gemeinden sind dazu verpflichtet, den Zugang zu einem bedarfsgerechten Angebot an familienergänzender Kinderbetreuung sicherzustellen. Für die Festlegung und Aufsicht der Qualitätsstandards ist der Gemeinderat der betreffenden Gemeinde zuständig. Die Erziehungsberechtigten tragen die Kosten der familienergänzenden Kinderbetreuung, ihr Beitrag ist höchstens kostendeckend. Die Wohnsitzgemeinde beteiligt sich nach Massgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten.
Die Reglemente und die zugehörigen Bestimmungen und Formulare für Unterstützungsleistungen finden Sie hier unter Downloads, können auf der Gemeindehomepage im Online-Schalter heruntergeladen oder bei der Gemeindekanzlei angefordert werden.
Die Kindertagesstätten und Tagesstrukturen benötigen eine Bewilligung der Gemeinde. In Niederwil sind die jeweiligen Qualitätsstandards (klicke den jeweiligen Link an) einzuhalten und werden nach Erteilung der Bewilligung alle zwei Jahre erneut überprüft.
Weitere Informationen zum Kinderbetreuungsgesetz KiBeG.

