Gemeindehaus

Kinderbetreuungsgesetz (KiBeG)

Auf Beginn des Schuljahres 2018/2019 trat das von der Einwohnergemeindeversammlung genehmigte Kinderbetreuungsreglement und das Elternbeitragsreglement in Kraft.

Das Gesetz bezweckt die Erleichterung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Förderung der Integration und Chancengerechtigkeit von Kindern. Die Gemeinden sind dazu verpflichtet, den Zugang zu einem bedarfsgerechten Angebot an familienergänzender Kinderbetreuung sicherzustellen. Für die Festlegung und Aufsicht der Qualitätsstandards ist der Gemeinderat der betreffenden Gemeinde zuständig. Die Erziehungsberechtigten tragen die Kosten der familienergänzenden Kinderbetreuung, ihr Beitrag ist höchstens kostendeckend. Die Wohnsitzgemeinde beteiligt sich nach Massgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten.

Die Reglemente und die zugehörigen Bestimmungen und Formulare für Unterstützungsleistungen finden Sie hier unter Downloads, können auf der Gemeindehomepage im Online-Schalter heruntergeladen oder bei der Gemeindekanzlei angefordert werden.  

Weitere Informationen zum Kinderbetreuungsgesetz KiBeG

Gemeindeverwaltung Niederwil AG

Hauptstrasse 4
5524 Niederwil AG

056 619 10 10 (Telefon)

gemeindeverwaltung@niederwil.ch

Lehrstellen

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Donnerstag
08:00 - 11:45 Uhr / 14:00 - 18:30 Uhr

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Mit unseren Online-Diensten bieten wir Ihnen verschiedene Leistungen auch ausserhalb der Büroöffnungszeiten an.

Informationen

Reduzierte Schalteröffnungszeiten während den Sommerferien

Die Telefon- und Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung werden wie in den Vorjahren während den Sommerferien vom 8. Juli bis und mit 9. August 2024 auf die Morgenstunden, d.h. montags bis freitags zwischen 08.00 Uhr    
und 11.45 Uhr, beschränkt. Auf Voranfrage können selbstverständlich ausserhalb der reduzierten Öffnungszeiten Besprechungstermine vereinbart werden.