Die Verantwortlichen der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) und des Kantons haben am Dienstag, 28. Juli 2020, eine Lagebeurteilung der aktuellen Wetterlage und der damit verbundenen Gefahr von Waldbränden vorgenommen. Neu gilt im Kantonsgebiet die Gefahrenstufe 4 von 5 (grosse Waldbrandgefahr). Die AGV erlässt per sofort ein Feuerverbot in Wäldern und an Waldrändern.
Das Feuerverbot gilt für das ganze Gebiet des Kantons Aargau in Wäldern und im Abstand von 50 Metern zu Waldrändern. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen und bei Waldhütten sowie an Picknick- und Spielplätzen in Wäldern und Waldrändern.
Das Verbot bleibt bis auf weiteres in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben.
Mit Vorsicht: Grillfeuer in Siedlungsgebieten
Für kontrollierte Grillfeuer in Siedlungsgebieten (Gärten, Schrebergärten, Terrassen und so weiter) gilt dieses Feuerverbot nicht, sofern sich diese nicht in Waldnähe befinden (mehr als 50 Meter entfernt). Dennoch ist auch hier Vorsicht geboten.
Auch ausserhalb der Wälder wird die Bevölkerung angewiesen, folgende Vorsichtsmassnahmen strikte einzuhalten:
- Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen.
- Bei starkem Wind im Freien nicht feuern (gefährlicher Funkenflug).
- Feuer nie unbeaufsichtigt lassen.
- Feuer vor Verlassen der Feuerstelle löschen und sich vergewissern, dass sowohl Feuer als auch Glut tatsächlich erloschen sind.
Durch verantwortungsbewusstes Verhalten trägt die Bevölkerung dazu bei, Brände zu verhindern.
Feuerwerk am 1. August
Im Wald und an Waldrändern ist mit dem Feuerverbot das Abfeuern von Feuerwerk (Raketen, Vulkane und so weiter) nicht erlaubt. Hier gilt es, einen Mindestabstand von 200 Metern zum Waldrand und die auf den Produkten vermerkten Sicherheitsabstände zu brennbaren Objekten (wie trockene Felder, Wald, Häuser) strikte einzuhalten.
Das Abbrennen von Feuerwerk ohne Bewilligung ist in der Schweiz grundsätzlich nur am 31. Juli und 1. August sowie an Silvester gestattet.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Dokumente.