Gemeindehaus

Hundetaxe

Ab dem 3. Lebensmonat wird der Hund taxpflichtig (auch die aus eigener Zucht). Die Hundetaxe beträgt CHF 120 pro Hund und wird jährlich mit Stichtag 30. April von der Gemeindekanzlei erhoben. Es werden weder halbe Taxen verrechnet noch zurückgezahlt. Die Hundetaxen werden per 1. Mai jedes Jahres fällig, unterjährige Zu-/Abgänge werden nicht mehr berücksichtigt.

Folgende Hunde sind von der Hundesteuer befreit, sofern ein offiziell anerkannter Nachweis vorgelegt werden kann:

  • Katastrophen- und Flächensuchhunde, Lawinenhunde (Einsatznachweis REDOG / ARS)
  • Blindenführhunde (Nachweis IV-anerkannten Schule)
  • Behindertenhunde, Assistenzhunde (Nachweis IV, dass erforderlich)
  • Schweisshunde (akkreditiert durch Jagdgesellschaft)
  • Diensthunde (Einsatznachweis Armee, Grenzwachtkorps, Polizei)
  • zu vermittelnde Hunde in Tierheimen
  • Offizielle Herdenschutzhunde (Förderung durch das Bundesamt für Umwelt (BAFU))
  • Weitere Herdengebrauchshunde (Schäferhunde, Koppelgebrauchshunde, Treibhunde) auf direktzahlungsberechtigten Landwirtschaftsbetrieben
  • Hunde, die für die öffentlichen Aufgaben eingesetzt werden oder dafür in Ausbildung stehen (Nachweis der zuständigen Stelle)

Gemeindeverwaltung Niederwil AG

Hauptstrasse 4
5524 Niederwil AG

056 619 10 10 (Telefon)

gemeindeverwaltung@niederwil.ch

Lehrstellen

Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch
08:00 - 11:45 Uhr / 14:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag
08:00 - 11:45 Uhr / 14:00 - 18:30 Uhr

Freitag
08:00 - 11:45 Uhr / Nachmittag geschlossen

Bitte die Sommeröffnungszeiten unter Informationen beachten!

Mit unseren Online-Diensten bieten wir Ihnen verschiedene Leistungen auch ausserhalb der Büroöffnungszeiten an.

Informationen

Reduzierte Schalteröffnungszeiten während den Sommerferien

Während den Sommerferien vom 7. Juli bis 8. August 2025 werden die Schalter- und Telefonöffnungszeiten auf die Morgenstunden, d. h. montags bis freitags zwischen 8:00 Uhr und 11:45 Uhr, beschränkt. Am Nachmittag bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen. 

In dringenden Fällen, namentlich Todesfällen, ist ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin der Gemeinde unter ) 056 619 10 10 erreichbar.