Gegen folgenden Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung vom 24.06.2025 wurde das Referendum ergriffen:
- Projekt Gemeindehaus
Ablehnung Zusatzantrag: Ausarbeitung einer Projektvariante basierend auf dem 1. Projekt, beinhaltend: Reduktion Volumetrie und Kosten, gleichbleibende Anordnung der Geschosse, Unterteilung Dachgeschoss in Bibliothek und zusätzlich einen akustischen Proberaum. Planungskosten: CHF 150‘000 (inkl. MwSt.)
Das Referendum entspricht den gesetzlichen Anforderungen und weist die vorgeschriebene Anzahl gültiger Unterschriften auf. Das Referendum wurde mit 480 gültigen Unterschriften eingereicht. Erforderlich sind 394 Unterschriften. Der Gemeinderat erklärt das Referendum als zu Stande gekommen.
Gegen diesen Beschluss kann innert 3 Tagen, gerechnet ab Veröffentlichung, gemäss § 68 und § 71 Gesetz über die politischen Rechte, beim Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, Beschwerde geführt werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.
Die Referendumsabstimmung findet am Sonntag, 28.09.2025 statt.
Nachfolgende Beschlüsse betreffend das Projekt Neubau Gemeindehaus sind nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist am 30.07.2025 in Rechtskraft erwachsen:
- Neubau Gemeindehaus; Projektierungskredit CHF 600'000 (inkl. MwSt.)
(Genehmigung)
- Option Tiefgarage; Zusatzkredit Projektierung CHF 50'000 (inkl. MwSt.)
(Genehmigung)