Der Kanton Aargau überprüft regelmässig, wie viele vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer sowie Schutzbedürftige von den einzelnen Gemeinden aufzunehmen sind. Die Berechnung richtet sich nach der schweizerischen Wohnbevölkerung der jeweiligen Gemeinde und wird derzeit in der Regel monatlich aktualisiert.
Gemäss der kantonalen Auswertung mit Stichtag 1. September 2026 beträgt die Aufnahmepflicht der Gemeinde Niederwil 37,68 Personen. Der Gemeinde werden aktuell insgesamt 38 Personen angerechnet. Damit erfüllt Niederwil die derzeitige Aufnahmepflicht vollständig; zusätzliche Personen müssen aufgrund des aktuellen Berechnungsstands nicht aufgenommen werden.
Die Situation bleibt jedoch dynamisch. Das Staatssekretariat fĂĽr Migration rechnet fĂĽr das Jahr 2026 mit rund 22'000 Asylgesuchen sowie weiterhin mit rund 12'000 Gesuchen von SchutzbedĂĽrftigen aus der Ukraine. Der Kanton weist die Gemeinden deshalb darauf hin, dass die Aufnahmepflicht in den kommenden Monaten wieder ansteigen kann.
Die Gemeinde Niederwil verfolgt die Entwicklung laufend und stellt sicher, dass bei Veränderungen der Aufnahmepflicht rechtzeitig die notwendigen Massnahmen geprüft werden. Die nächste kantonale Auswertung erfolgt mit Stichtag 1. Oktober 2026.
