Gemeindehaus

Erschliessung Gewerbegebiet "Geere" - Strassenbauprojekt und Landerwerb

Gestützt auf § 95 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen des Kantons Aargau werden das Strassenbauprojekt für die Quartiererschliessung «Geere» sowie die dazugehörigen Unterlagen während 30 Tagen öffentlich aufgelegt.

Die Auflage umfasst insbesondere:

  • die Projektpläne und den technischen Bericht;
  • den Landerwerbsplan;
  • die Landerwerbstabelle.

Die Unterlagen liegen vom 3. August 2026 bis 1. September 2026 auf der Gemeindeverwaltung Niederwil auf und können während der ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden. 

Die Gesuchsunterlagen sind auch online im eBau-Portal des Kantons Aargau unter https://ebauportal.ch einsehbar.

Einwendungen gegen das Strassenbauprojekt oder gegen die im Landerwerbsplan vorgesehene Beanspruchung von Grundstücken und Rechten sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Niederwil, 5524 Niederwil, einzureichen. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Rechte, die in der Landerwerbstabelle nicht aufgeführt sind und durch das Bauprojekt betroffen werden, sind ebenfalls innerhalb der Auflagefrist schriftlich anzumelden.

Der Entscheid über das Strassenbauprojekt bildet die Grundlage für den erforderlichen Land- und Rechtserwerb. Über die Entschädigung wird im Rahmen des nachfolgenden Landerwerbs- beziehungsweise Enteignungsverfahrens entschieden.

Die mit dem Bauprojekt verbundene Einführung einer Tempo-30-Zone bildet Gegenstand einer separaten Verkehrsanordnung. 

Mitteilung vom
03.08.2026

Gemeindeverwaltung Niederwil AG

Hauptstrasse 4
5524 Niederwil AG

056 619 10 10 (Telefon)

gemeindeverwaltung@niederwil.ch

Lehrstellen

Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch
08:00 - 11:45 Uhr / 14:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag
08:00 - 11:45 Uhr / 14:00 - 18:30 Uhr

Freitag
08:00 - 11:45 Uhr

Mit unseren Online-Diensten bieten wir Ihnen verschiedene Leistungen auch ausserhalb der Büroöffnungszeiten an.

Informationen

Reduzierte Schalteröffnungszeiten während den Sommerferien

Während den Sommerferien vom 6. Juli bis 7. August 2026 werden die Schalter- und Telefonöffnungszeiten auf die Morgenstunden, d. h. montags bis freitags zwischen 8:00 Uhr und 11:45 Uhr, beschränkt. Am Nachmittag bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen. 

In dringenden Fällen, namentlich Todesfällen, ist ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin der Gemeinde unter ) 056 619 10 15 erreichbar.