Gestützt auf § 95 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen des Kantons Aargau werden das Strassenbauprojekt für die Quartiererschliessung «Geere» sowie die dazugehörigen Unterlagen während 30 Tagen öffentlich aufgelegt.
Die Auflage umfasst insbesondere:
- die Projektpläne und den technischen Bericht;
- den Landerwerbsplan;
- die Landerwerbstabelle.
Die Unterlagen liegen vom 3. August 2026 bis 1. September 2026 auf der Gemeindeverwaltung Niederwil auf und können während der ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.
Die Gesuchsunterlagen sind auch online im eBau-Portal des Kantons Aargau unter https://ebauportal.ch einsehbar.
Einwendungen gegen das Strassenbauprojekt oder gegen die im Landerwerbsplan vorgesehene Beanspruchung von Grundstücken und Rechten sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Niederwil, 5524 Niederwil, einzureichen. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Rechte, die in der Landerwerbstabelle nicht aufgeführt sind und durch das Bauprojekt betroffen werden, sind ebenfalls innerhalb der Auflagefrist schriftlich anzumelden.
Der Entscheid über das Strassenbauprojekt bildet die Grundlage für den erforderlichen Land- und Rechtserwerb. Über die Entschädigung wird im Rahmen des nachfolgenden Landerwerbs- beziehungsweise Enteignungsverfahrens entschieden.
Die mit dem Bauprojekt verbundene Einführung einer Tempo-30-Zone bildet Gegenstand einer separaten Verkehrsanordnung.
