Gemeindehaus

Feuerverbot im Wald und am Waldrand

 

Kanton Aargau erhöht Waldbrandgefahr auf Stufe 4

Der Kanton Aargau hat die Waldbrandgefahr per sofort auf die Gefahrenstufe 4 von 5 (grosse Waldbrandgefahr) erhöht. GestĂĽtzt darauf gilt im ganzen Kantonsgebiet bis auf Weiteres ein Feuerverbot im Wald und in einem Abstand von 50 Metern zum Waldrand. 

Das Feuerverbot gilt ausdrücklich auch für bestehende Feuerstellen, Waldhütten sowie Picknick- und Spielplätze im Wald und am Waldrand. Gas- und Elektrogrills dürfen nur bei vorsichtigem Einsatz verwendet werden. Das Verbot bleibt bestehen, bis es der Kanton nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufhebt.

Der Gemeinderat bittet die Bevölkerung, die Vorgaben konsequent einzuhalten und im Umgang mit Feuer besonders vorsichtig zu sein. Verantwortungsbewusstes Verhalten trägt wesentlich dazu bei, Brände zu verhindern.

Was gilt in Niederwil?

  • Im Wald und bis 50 Meter ab Waldrand darf kein Feuer entfacht werden.
  • Das Verbot gilt auch fĂĽr eingerichtete Feuerstellen, Grillplätze, WaldhĂĽtten sowie Picknick- und Spielplätze in Waldnähe.
  • Im Siedlungsgebiet und im Offenland gilt kein generelles Feuerverbot, sofern sich die Feuerstelle mehr als 50 Meter vom Wald entfernt befindet. Dennoch ist grosse Vorsicht geboten.
  • Bei starkem Wind ist im Freien auf Feuer zu verzichten, da Funkenflug Brände auslösen kann.

Bitte beachten

  • Keine brennenden Raucherwaren oder ZĂĽndhölzer wegwerfen.
  • Feuer nie unbeaufsichtigt lassen.
  • Feuer vor dem Verlassen vollständig löschen und kontrollieren, dass keine Glut mehr vorhanden ist.
  • RĂĽckzugsorte von Fischen und anderen Wassertieren in Gewässern möglichst schonen und nicht zum Baden nutzen.

Merkblatt

Im Merkblatt des Kantons Aargau sind die wichtigsten Verhaltensregeln und Einschränkungen zusammengefasst (siehe Downloads).

Hinweis zu Feuerwerk

Das Abbrennen von Feuerwerk ohne Bewilligung ist in der Schweiz nur am 31. Juli und 1. August sowie an Silvester möglich. Auf Raketen im Wald ist vollständig zu verzichten. Ab Gefahrenstufe 3 ist zudem auch Kleinfeuerwerk wie Vulkane im und um den Wald verboten. Die Mindestabstände zu Menschen, Gebäuden und Wäldern sind in jedem Fall einzuhalten.

Weitere Informationen

Die kantonalen Fachstellen und die Aargauische Gebäudeversicherung beobachten die Situation laufend. Die Gemeinde Niederwil informiert, falls zusätzliche lokale Massnahmen nötig werden oder der Kanton die Gefahrenstufe anpasst.

Mitteilung vom
24.06.2026

Gemeindeverwaltung Niederwil AG

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056 619 10 10 (Telefon)

gemeindeverwaltung@niederwil.ch

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In dringenden Fällen, namentlich Todesfällen, ist ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin der Gemeinde unter ) 056 619 10 15 erreichbar.