In der Nacht von Samstag, 31. Oktober auf Sonntag, 1. November 2026, fand beim Schützenhaus Niederwil eine Halloween-Party eines externen privaten Veranstalters statt. Für die Veranstaltung lag keine Bewilligung der Gemeinde vor.
Im Verlauf der Nacht kam es zu erheblichen Störungen und Ausschreitungen. Dabei wurden Gemeindeliegenschaften und weitere öffentliche Anlagen beschädigt. Zudem kam es zu Littering und Verunreinigungen; auch private Liegenschaften waren betroffen. Aufgrund der Situation stand die Polizei mit einem grösseren Aufgebot im Einsatz.
Der Gemeinderat verurteilt die Sachbeschädigungen, Verunreinigungen und das rücksichtslose Verhalten gegenüber öffentlichem und privatem Eigentum ausdrücklich. Solche Vorkommnisse sind nicht akzeptabel und verursachen unnötige Kosten zulasten der Allgemeinheit und der betroffenen Privaten.
Die Gemeinde Niederwil ist derzeit daran, das Ausmass der Schäden an öffentlichen Einrichtungen sowie die weiteren Umstände des Vorfalls abzuklären. Sie steht hierzu mit den zuständigen Stellen in Kontakt und prüft insbesondere die Einreichung einer Strafanzeige sowie die Geltendmachung der entstandenen Kosten gegenüber den verantwortlichen Personen.
