Gemeindehaus

Hundetaxe

Ab dem 3. Lebensmonat wird der Hund taxpflichtig (auch die aus eigener Zucht). Die Hundetaxe beträgt CHF 120 pro Hund und wird jährlich mit Stichtag 30. April von der Gemeindekanzlei erhoben. Es werden weder halbe Taxen verrechnet noch zurückgezahlt. Die Hundetaxen werden per 1. Mai jedes Jahres fällig, unterjährige Zu-/Abgänge werden nicht mehr berücksichtigt.

Folgende Hunde sind von der Hundesteuer befreit, sofern ein offiziell anerkannter Nachweis vorgelegt werden kann:

  • Katastrophen- und Flächensuchhunde, Lawinenhunde (Einsatznachweis REDOG / ARS)
  • BlindenfĂĽhrhunde (Nachweis IV-anerkannten Schule)
  • Behindertenhunde, Assistenzhunde (Nachweis IV, dass erforderlich)
  • Schweisshunde (akkreditiert durch Jagdgesellschaft)
  • Diensthunde (Einsatznachweis Armee, Grenzwachtkorps, Polizei)
  • zu vermittelnde Hunde in Tierheimen
  • Offizielle Herdenschutzhunde (Förderung durch das Bundesamt fĂĽr Umwelt (BAFU))
  • Weitere Herdengebrauchshunde (Schäferhunde, Koppelgebrauchshunde, Treibhunde) auf direktzahlungsberechtigten Landwirtschaftsbetrieben
  • Hunde, die fĂĽr die öffentlichen Aufgaben eingesetzt werden oder dafĂĽr in Ausbildung stehen (Nachweis der zuständigen Stelle)

Gemeindeverwaltung Niederwil AG

Hauptstrasse 4
5524 Niederwil AG

056 619 10 10 (Telefon)

gemeindeverwaltung@niederwil.ch

Lehrstellen

Ă–ffnungszeiten

Montag - Mittwoch
08:00 - 11:45 Uhr / 14:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag
08:00 - 11:45 Uhr / 14:00 - 18:30 Uhr

Freitag
08:00 - 11:45 Uhr

Mit unseren Online-Diensten bieten wir Ihnen verschiedene Leistungen auch ausserhalb der Büroöffnungszeiten an.

Informationen

Personalausflug und Pfingstmontag

Am Mittwoch, 20. Mai 2026, ist die Gemeindeverwaltung infolge Personalausflug geschlossen. Die Technischen Dienste sind ebenfalls nicht erreichbar.

In dringenden Notfällen ist Gemeindeschreiber Christian Huber unter der Telefonnummer 079 580 65 07 erreichbar.

Die Gemeindeverwaltung Niederwil bleibt am Pfingstmontag, 25. Mai 2026, den ganzen Tag geschlossen.

Bei Todesfällen ist ein Pikettdienst eingerichtet - die Telefonnummer ist abrufbar unter 056 619 10 10.