Gestützt auf § 35 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen des Kantons Aargau sowie das Reglement über die Finanzierung von Erschliessungsanlagen der Einwohnergemeinde Niederwil wird der Beitragsplan für die Quartiererschliessung «Geere» während 30 Tagen öffentlich aufgelegt.
Der Beitragsplan umfasst insbesondere den Kostenvoranschlag, den Kostenanteil der Gemeinde, den Beitragsperimeter, die Grundsätze der Kostenverteilung sowie das Verzeichnis der beitragspflichtigen Grundstücke und der darauf entfallenden Beiträge.
Die Unterlagen liegen vom 3. August 2026 bis 1. September 2026 auf der Gemeindeverwaltung Niederwil auf und können während der ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden. Die Unterlagen stehen im Download-Bereich zur Verfügung.
Gegen den Beitragsplan kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Niederwil, 5524 Niederwil, schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Einsprache hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
