Gemeindehaus

Asylwesen – aktuelle Aufnahmepflicht der Gemeinde Niederwil

Der Kanton Aargau ĂĽberprĂĽft regelmässig, wie viele vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer sowie SchutzbedĂĽrftige von den einzelnen Gemeinden aufzunehmen sind. Die Berechnung richtet sich nach der schweizerischen Wohnbevölkerung der jeweiligen Gemeinde und wird derzeit in der Regel monatlich aktualisiert. 

Gemäss der kantonalen Auswertung mit Stichtag 1. September 2026 beträgt die Aufnahmepflicht der Gemeinde Niederwil 37,68 Personen. Der Gemeinde werden aktuell insgesamt 38 Personen angerechnet. Damit erfĂĽllt Niederwil die derzeitige Aufnahmepflicht vollständig; zusätzliche Personen mĂĽssen aufgrund des aktuellen Berechnungsstands nicht aufgenommen werden. 

Die Situation bleibt jedoch dynamisch. Das Staatssekretariat fĂĽr Migration rechnet fĂĽr das Jahr 2026 mit rund 22'000 Asylgesuchen sowie weiterhin mit rund 12'000 Gesuchen von SchutzbedĂĽrftigen aus der Ukraine. Der Kanton weist die Gemeinden deshalb darauf hin, dass die Aufnahmepflicht in den kommenden Monaten wieder ansteigen kann.  

Die Gemeinde Niederwil verfolgt die Entwicklung laufend und stellt sicher, dass bei Veränderungen der Aufnahmepflicht rechtzeitig die notwendigen Massnahmen geprüft werden. Die nächste kantonale Auswertung erfolgt mit Stichtag 1. Oktober 2026.

Mitteilung vom
21.09.2026

Gemeindeverwaltung Niederwil AG

Hauptstrasse 4
5524 Niederwil AG

056 619 10 10 (Telefon)

gemeindeverwaltung@niederwil.ch

Lehrstellen

Ă–ffnungszeiten

Montag - Mittwoch
08:00 - 11:45 Uhr / 14:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag
08:00 - 11:45 Uhr / 14:00 - 18:30 Uhr

Freitag
08:00 - 11:45 Uhr

Mit unseren Online-Diensten bieten wir Ihnen verschiedene Leistungen auch ausserhalb der Büroöffnungszeiten an.

Informationen

FĂĽr Termine ausserhalb der offiziellen Schalterstunden steht Ihnen die Gemeindeverwaltung nach Vereinbarung gerne zur VerfĂĽgung.

Sprechstunden mit dem Gemeindeammann sind direkt telefonisch mit diesem zu vereinbaren.