Gemeindehaus

Soziale Dienste

Hauptaufgaben

  • Sozialberatung
  • Gesetzliche Sozialhilfe (materielle Hilfe)
  • Elternschaftsbeihilfe
  • Alimentenbevorschussung
  • Alimenteninkasso

Grundsatz

Die Schweizerische Bundesverfassung garantiert allen Personen / Familien in der Schweiz bei Notlagen finanzielle Hilfe und Beratung. Zuständig für die Gewährung dieser Hilfe ist die Wohngemeinde.

Der Umfang der finanziellen Unterstützung (Sozialhilfe) richtet sich nach den vom Kanton Aargau vorgegebenen Richtlinien.

Zur Errechnung des individuellen Sozialhilfeanspruchs wird ein Budget erstellt und das sozialhilferechtliche Existenzminimum errechnet.

Bestandteile des sozialhilferechtlichen Existenzminimums sind:

  • Lebensunterhalt (pauschaliert nach Anzahl Personen im gleichen Haushalt)
  • Wohnkosten
  • Medizinische Grundversorgung (Prämien der Krankenversicherung)
  • Individuelle situationsbedingte Leistungen
  • Erwerbsunkosten, Kosten für Fremdbetreuung von Kindern

Bei der Berechnung des sozialhilferechtlichen Existenzminimums nicht berücksichtigt werden Steuern, Schulden, Kredit- oder Darlehensraten oder betreibungsamtliche Lohnpfändungen. Wer mit seinen eigenen Mitteln (Erwerbseinkommen, Versicherungsleistungen, Renten, Unterhaltsbeiträge u.a.m.) das sozialhilferechtliche Existenzminimum nicht erreicht, hat Anspruch auf Sozialhilfe.

Wie gehen sie vor, wenn sie in einer Notlage sind und finanzielle Hilfe brauchen?

Für einen Ersttermin zur Besprechung Ihrer finanziellen und persönlichen Situation wenden Sie sich an die Gemeindekanzlei. Termine können jeweils für den Montagvormittag oder Donnerstagvormittag vereinbart werden.

Telefon-Nr.
Nadia Güntlisberger

Nadia Güntlisberger

Leiterin Abteilung Soziale Dienste

E-Mail
nadia.guentlisberger@niederwil.ch

Anwesend jeweils am Montagvormittag und Donnerstagvormittag

Cécile Busslinger

Cécile Busslinger

Sachbearbeiterin

E-Mail
cecile.busslinger@niederwil.ch

Anwesend jeweils am Montag und Donnerstagvormittag

Gemeindeverwaltung Niederwil AG

Hauptstrasse 4
5524 Niederwil AG

056 619 10 10 (Telefon)

gemeindeverwaltung@niederwil.ch

Lehrstellen

Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch
08:00 - 11:45 Uhr / 14:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag
08:00 - 11:45 Uhr / 14:00 - 18:30 Uhr

Freitag
08:00 - 11:45 Uhr / Nachmittag geschlossen

Mit unseren Online-Diensten bieten wir Ihnen verschiedene Leistungen auch ausserhalb der Büroöffnungszeiten an.

Informationen

Spezielle Öffnungszeiten über Ostern

Die Gemeindeverwaltung schliesst am Donnerstag, 28. März 2024 bereits um 16.00 Uhr und bleibt bis und mit Ostermontag, 1. April 2024 geschlossen.

Bei Todesfällen ist ein Pikettdienst eingerichtet - die Telefonnummer ist abrufbar unter 
056 619 10 10.

Wir wünschen Ihnen frohe Ostertage!